Eine private Krankenversicherung kann grundsätzlich frei entscheiden, welchen Versicherungsantrag sie annehmen möchte. Damit hat die PKV bei einem Wechsel die Wahl ob Sie einen Antragnehmer annehmen möchte oder Sie den Antragsteller ablehnen möchte. Die privaten Krankenversicherer haben durchaus die Möglichkeit, Versicherte mit Vorerkrankungen oder Risikofaktoren vom Versicherungsschutz auszuschließen und ihren Antrag abzulehnen.
Kostenlos und unverbindlich Vergleich für die private Krankenversicherung >>
Diese Regelung findet in allen Tarifen Anwendung – mit Ausnahme des Basistarifs. Im Gegensatz dazu muss die gesetzliche Krankenversicherung jeden Antragsteller der in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln darf annehmen. Eine Ablehnung aufgrund der persönlichen Lebenssituation wie das Alter oder die Gesundheitssituation, dürfen nicht zu einer Ablehnung führen.
Der Basistarif muss seit der Gesundheitsreform vom 01. Januar 2009 von allen privaten Krankenversicherern angeboten werden. Er entspricht hinsichtlich der Leistung in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Sein Beitrag ist in der Höhe limitiert auf die Höhe des maximalen gesetzlichen Versicherungsbeitrags, der durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist. Der Basistarif wurde ursprünglich eingeführt, um älteren Versicherten, die nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück können, einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu bieten. Entsprechend ist der Basistarif ein Tarif mit Annahmezwang.
Für den Basistarif werden keine Risikozuschläge erhoben. Das bedeutet, ein Versicherungsantrag darf auch bei bestehenden Vorerkrankungen und Risikofaktoren nicht abgelehnt werden.
[AdsenseBreitresp]