Anerkennung des Burn-Out in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Anerkennung Burn-Out Berufsunfähigkeitsversicherung
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Anerkennung Burn-Out Berufsunfähigkeitsversicherung: Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Burn-Out immer zur Volkskrankheit wird. Versicherer der Berufsunfähigkeitsversicherung haben mittlerweile das Syndrom der totalen Erschöpfung als Faktor für eine Berufsunfähigkeit anerkannt.

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Wenn Arbeitnehmer oder Selbständige unter dem gefürchteten Burn-Out leiden, steht schnell die Frage nach einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit im Raum. In der Regel dauert eine Heilung mehrere Monate, eine Berufsunfähigkeit ist dann immer zu befürchten, wenn die Dauer der Krankschreibung über die Dauer der Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes hinaus geht. Jetzt weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass Burn-Out mehr und mehr zur Volkskrankheit wird, denn die Zahlen der Fälle von Berufsunfähigkeit aufgrund von Burn-Out sind in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen. Im Gegenzug haben die Versicherer das Syndrom der totalen Erschöpfung als Faktor für eine Berufsunfähigkeit anerkannt. Somit leisten sie bei Burn-Out eine Rente für die Berufsunfähigkeit. Versicherten gibt dieser Schritt eine zusätzliche finanzielle Sicherheit, sie müssen um die Leistung einer BU-Rente in aller Regel sehr kämpfen.

Tipps der Redaktion:

Die Verbraucherschützer weisen auch darauf hin, dass Burn-Out meist nur zu einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit führt. Die Behandlung kann sich über mehrere Monate ziehen, deshalb ist eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig. Bevor man den Vertrag unterschreibt, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich, damit man einen Tarif findet, der die gewünschten Leistungen gut und günstig abdeckt. Außerdem muss man im Leistungsfall mit einem längeren Beantragungsverfahren rechnen, denn jeder Versicherer wird genau prüfen, ob tatsächlich eine Leistungspflicht vorliegt. Dennoch birgt die Anerkennung des Burn-Out-Syndroms als Krankheit für den Versicherten eine hohe Sicherheit, dass er im Fall des Falles eine BU-Rente erhält, sofern er länger als sechs Monate lang arbeitsunfähig erkrankt ist.

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