Unter ambulanten Leistungen versteht man zunächst alle Behandlungen, die nicht im Krankenhaus durchgeführt werden. Dazu zählen die Besuche bei allgemeinen Ärzten und Fachärzten aller Art sowie ihre Behandlungen. Außerdem gehören Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel in den ambulanten Bereich. Weitere ambulante Leistungen sind der Einschluss von Heilpraktikerleistungen oder einer psychotherapeutischen Behandlung, sofern diese vereinbart sind.
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Neben den ambulanten Leistungen kennt die private Krankenversicherung noch die stationären Leistungen mit der Unterbringung im Krankenhaus und der Behandlung durch Beleg- oder Chefärzte und die dentalen Leistungen, die den Zahnbereich mit der Zahnbehandlung, dem Zahnersatz und der Kieferorthopädie abdecken. Um die Leistungen einer bestimmten Gesellschaft im Vorhinein kennen zu lernen, ist ein PKV Tarifvergleich eine gute Möglichkeit für einen umfassenden Überblick zu den Tarifen.
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