Altersgrenze für Studentenkrankenversicherung bleibt

Eine Anhebung der Altersgrenze für die günstige Studentenkrankenversicherung wird es nicht geben. Dies hat die Bundesregierung auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Nicole Gohlke kundgetan. Das bedeutet, dass weiterhin bis zum 30. Lebensjahr die günstige Studentenabsicherung möglich ist.

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Diskussion Altersgrenze

Die Diskussion über die Altersgrenze der Studentenkrankenversicherung wurde anscheinend dadurch angestoßen, dass die BAföG Regelungen erneuert wurden. Hierbei wurde die Bezugszeit für Masterstudenten um fünf Jahre angehoben. Damit kann Bafög nun bis zum 35. Lebensjahr bezogen werden. Stein des Anstoßes hierbei ist, dass eine Anhebung der Altersgrenze für die Studentenkrankenversicherung nicht ebenfalls erfolgt ist. Die Kritik die dabei zum Ausdruck kommt bezieht sich auf den Grundgedanken des Bafögs, welcher insbesondere jene Studenten unterstützen soll, welche mit wenig finanzieller Unterstützung durch das Elternhaus ausgestattet sind. Deshalb wird eine Anhebung der Altersgrenze als ebenso notwendig gesehen wie die nun erfolgte Anhebung der Bezugszeit für das Bafög für Masterstudenten.

Aktuell müssen Studenten etwa 65 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen. Hinzu kommen knapp 15 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung. Sobald das 30. Lebensjahr endet werden etwa 150 Euro fällig. Gerade für Studenten die auf Bafög angewiesen sind, stellt diese Beitragserhöhung eine finanzielle Belastung dar.

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