Alte Oldenburger gibt Rückerstattungen 2014 bekannt
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Die Beitragsrückerstattung 2014 greift in der Krankenvollversicherung und in der Beihilfeversicherung. Sollte der Versicherte im Jahr 2014 keine Kostenerstattungen aus seiner Krankenversicherung in Anspruch nehmen, wird im Dezember 2015 die vereinbarte Beitragsrückerstattung gezahlt. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Rückerstattungen für Beamtenanwärter weiter verbessert wurden. Sie erhalten in den Tarifen BV A-Beihilfe, BV K 30-Beihilfe und BV Z-Beihilfe eine Rückerstattung von sechs Monatsbeiträgen. Die Voraussetzungen für die attraktive Erstattung werden in den kommenden Tagen an die Versicherten kommuniziert.
Mit einer Beitragsrückerstattung sichert sich der Versicherte bei gesundheits- und kostenbewusstem Verhalten eine attraktive Leistung des Versicherers. Sollte der Patient im Kalenderjahr keine Kostenerstattungen von seinem Versicherer fordern, zahlt dieser im Gegenzug im kommenden Jahr einen Teil der Beiträge zurück. Dies ist möglich, wenn der Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vorsieht. Über diese erfolgsabhängige Erstattung entscheidet der Versicherer in Abhängigkeit von seiner wirtschaftlichen Lage. Diese ist bei der Alten Oldenburger auch in diesem Jahr so stabil, dass eine attraktive Erstattung vorgenommen werden kann. Sie garantiert dem kostenbewussten Versicherten niedrige Beiträge, selbst wenn die Erstattung erst im folgenden Jahr vorgenommen wird.
Von der erfolgsabhängigen Beitragserstattung zu unterscheiden ist die garantierte Erstattung. Sie wird unabhängig vom Geschäftserfolg der Gesellschaft gezahlt und ist deshalb nur von wenigen Versicherern vorgesehen. Ungeachtet dessen führt auch die erfolgsabhängige Erstattung zu einer Senkung der Beiträge, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden.