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Konkret sind im Bundesland Nordrhein-Westfalen seit Januar 2015 zahntechnische Leistungen in Höhe von 70 Prozent beihilfefähig.
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Seit 01. Januar 2015 gelten in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Änderungen der Beihilfeverordnungen. Auch in Hessen sind Neuerungen geplant. Sie haben Auswirkungen auf den Ergänzungstarif BHEZTL für zahntechnische Leistungen und Services. Die Allianz Private Krankenversicherung gibt deshalb eine rückwirkende Änderung des Krankenversicherungsschutzes zu Anfang Januar 2015 bekannt. Die betroffenen Versicherten werden in Kürze schriftlich informiert.
Konkret sind im Bundesland Nordrhein-Westfalen seit Januar 2015 zahntechnische Leistungen in Höhe von 70 Prozent beihilfefähig. Der bisherige Satz lag bei 60 Prozent, entsprechend ändert sich nun der Versicherungsschutz: Die private Absicherung für zahntechnische Leistungen kann reduziert werden. Sofern der Beihilfebemessungssatz mindestens 50 Prozent beträgt, ist zukünftig eine Absicherung im Tarif Beihilfeergänzung für zahntechnische Leistungen über 20 Prozent ausreichend.
Für Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf wird der Beihilfeausschluss für Zahnersatz, Inlays, Kronen sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen ebenso wie für Implantate aufgehoben.
Im Bundesland Hessen sind Änderungen bei den Wahlleistungen vorgesehen. Erste Vorabinformationen weisen darauf hin, dass eine Änderung bei der Beihilfefähigkeit von stationären Wahlleistungen geplant ist. Zukünftig soll geregelt werden, dass Beihilfen für Wahlleistungen bei einem stationären Aufenthalt nur noch bei Zahlung eines Monatsbeitrags und bei einer möglichen Eigenbeteiligung gezahlt werden. Der PKV-Verband geht davon aus, dass die Neuregelung zum Jahresbeginn 2016 greift. Zu dieser für hessische Beamte geltenden Anpassung der Beihilfeverordnung werden die betroffenen Beamten rechtzeitig von ihrem Dienstherren informiert. Auch eine Information über die Allianz Private Krankenversicherung an alle betroffenen Versicherten ist vorgesehen.
Alle Beihilfeberechtigten können durch die frühzeitige Information ihren Versicherungsschutz auf Wunsch anpassen und damit weiterhin auf einem hohen Niveau halten. Ob die geplanten Neuerungen auch für weitere Bundesländer zur Anwendung kommen ist derzeit noch nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass Bund und Länder sukzessive zusätzliche Neuerungen vorsehen, um einerseits die Leistungen weitgehend zu vereinheitlichen und um andererseits die entstehenden Kosten für den Dienstherren einzudämmen.