Akupunktur

Akupunktur in der Krankenversicherung (GKV und PKV) – Die Akupunktur gehört zu den alternativen Heilmethoden, sie ist also nicht Teil der klassischen Schulmedizin. Sie gilt als eine der ältesten Heilverfahren der Welt, ihre medizinische Wirkung ist unbestritten. Unter Akupunktur versteht man die Simulation von Organen und Körperfunktionen durch das Einstechen von kleinen Nadeln auf die jeweiligen Akupunkturpunkte.
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Akupunktur anerkannte alternative Heilmethode

Die Akupunktur ist eine nach dem Hufelandverzeichnis anerkannte alternative Heilmethode. Das Hufelandverzeichnis umfasst eine Reihe von anerkannten alternativen Heilmethoden, so zum Beispiel die Homöopathie, die Chiropraktik und die Osteopathie. In der gesetzlichen Krankenversicherung und in vielen Einsteigertarifen in der privaten Krankenversicherung werden die Kosten solcher alternativen Heilmethoden nicht erstattet, obwohl ihre medizinische Wirkung allgemein anerkannt ist. So erfreuen sich die Zusatztarife für Akupunktur Behandlungen seit Jahren einer immer größeren Beliebtheit.

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Akupunktur und die Krankenversicherung (GKV und PKV)

Als gesetzlich Versicherter muss man Leistungen wie die Akupunktur aus der eigenen Tasche bezahlen oder eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung empfiehlt es sich, einen PKV Tarif zu wählen, der die alternativen Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis zumindest in einem gewissen Umfang und bis zu einer festgelegten Grenze abdeckt. Anderenfalls bleibt auch hier nur die Zahlung aus der eigenen Tasche. Üblicherweise werden alternative Heilmethoden nur von Standard- oder gar Premiumtarifen übernommen, in den günstigen Einsteigertarifen sind sie meist nicht enthalten.

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