Aktuelles Gerichtsurteil zu PKV Tarifwechsel

Keine Nachteile für Versicherte bei Tarifwechsel – Mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht im Jahr 2009 wurde den privat Versicherten auch ein weiteres Recht eingeräumt, das sich besonders im Fall einer Preiserhöhung für die private Krankenversicherung anbietet: In diesem Fall hat der Versicherte die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, der geringere Leistungen bietet. Sieht der neue Tarif höherwertige Erstattungen vor, kann ein Leistungsausschluss oder eine Gesundheitsprüfung gefordert werden.

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Urteil Bundesgerichtshof zum Tarifwechsel

[AdsenseBreitresp]Jetzt hat der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass dem Versicherten durch den Tarifwechsel keine Nachteile entstehen dürfen (Aktenzeichen IV ZR 28/12). Geklagt hatte ein Versicherter, der vor dem Tarifwechsel einen Selbstbehalt von 2.300 Euro pro Jahr zu zahlen hatte. Der neue Tarif sah eine Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Euro pro Behandlung vor. Der Versicherer wollte mit dem Wechsel in den neuen Tarif eine Kombination aus beiden Selbstbeteiligungen durchsetzen, dagegen ging der Versicherte gerichtlich vor. Das Verfahren endete nun erst vor dem Bundesgerichtshof, da die Vorinstanzen unterschiedlich entschieden hatten. Danach darf der Wechsel des Tarifs keine Nachteile für den Versicherten mit sich bringen, vielmehr kommt ausschließlich der neue Selbstbehalt zur Anwendung.

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