Aktuare warnen von Pflege-Beitragsfreistellung

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Pflege-Beitragsfreistellung: Jetzt warnt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) vor diesem scheinbar so kundenfreundlichen Vertragsbestandteil.

Pflegetagegeldversicherungen dürfen bei vielen Versicherern beitragsfrei gestellt werden, wenn der Leistungsfall eintritt. Das zumindest ist Teil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei vielen Tarifen. Jetzt aber warnt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) vor diesem scheinbar so kundenfreundlichen Vertragsbestandteil. Es könnte nämlich sein, dass aus der Beitragsbefreiung ein erheblicher Beitragsanstieg resultiert.

Sollte sich die Befürchtung der Aktuare bewahrheiten, wird der Versicherungsschutz dann besonders teuer und damit nicht mehr finanzierbar, wenn das Versicherungsrisiko am größten ist: im Alter. Wenn nämlich der Anteil der pflegebedürftigen Personen an der gesamten Bevölkerung zunimmt, wären die privaten Krankenversicherer gezwungen, die Beiträge für ihre Pflegetagegeldversicherung anzuheben. Wenn dann durch Beitragsfreistellungen aufgrund des Pflegefalls die Zahl der zahlenden Versicherten weiter sinkt, könnten die Mehrbelastungen für die verbleibenden Versicherten enorm hoch sein. Wenn dagegen nur Pflegebedürftige aus der Pflegestufe III von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit wären, sinkt die Zahl der Versicherten deutlich weniger. Somit könnten auch die Beitragsanhebungen dann moderat bleiben.

Der Artikel der Aktuarvereinigung könnte bei den Versicherten für Unruhe sorgen. Schließlich sind sie bisher davon ausgegangen, dass eine Beitragsbefreiung im Alter positiv ist, sofern man selbst zum Pflegefall wird. Wenn nun aber für die verbleibenden gesunden Versicherten aus der Beitragsbefreiung ein enormer Anstieg der Versicherungsprämie resultiert, könnte das für Fragen bei den Versicherten sorgen. Wie sich Versicherte angesichts dieser Gefahr aufstellen sollen und ob ein Tarif mit Beitragsfreistellung im Pflegefall interessant ist, muss also im Einzelfall entschieden werden. Eine pauschale Empfehlung kann letztlich nicht gegeben werden, denn auch der Ratschlag, lediglich für die hohe Pflegestufe III eine Beitragsbefreiung zu wählen, wäre für die Versicherten von Nachteil, wenn eine niedrigere Pflegestufe festgestellt wird und die Beitragszahlung aufrecht erhalten werden muss. Somit muss für jeden Versicherten individuell entschieden werden, ob ein Tarif mit Beitragsfreistellung über alle Pflegestufen hinweg für ihn sinnvoll ist oder ob man auf dieses Instrument sogar verzichtet.

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