Ärzte-Bestechung kein Fall für die Justiz

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, und privat wie gesetzlich Versicherten stockt der Atem: Die Götter in Weiß machen sich nicht strafbar, wenn sie weniger der medizinischen Notwendigkeit gehorchen als vielmehr ihrem eigenen Portemonnaie. Zwar mag die überwältigende Mehrheit der Ärzte völlig integer und in Übereinstimmung mit ihrem Berufsethos handeln, doch wie in jeder Berufsgruppe gibt es auch hier schwarze Schafe. Nicht umsonst hat der Bundesgerichtshof nun festgelegt, dass ein Mediziner nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden kann.

Geschenke von Pharma-Unternehmen für die Verordnung von bestimmten Arzneimitteln

[Adsenseresp]Hintergrund des neuen Urteils war die Fragestellung, ob Kassenärzte sich der Bestechlichkeit schuldig machen, wenn sie für die Verordnung von bestimmten Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen annehmen. Zwar erkannten die Richter hier eindeutig ein korruptes Verhalten, doch strafbar sei dies gemäß der aktuellen Rechtslage eben nicht. Vielmehr obliege es dem Gesetzgeber, mit entsprechenden Gesetzen für die fehlenden rechtlichen Grundlagen zu sorgen.

Bei privat wie gesetzlich Versicherten könnte dieses Urteil erst einmal zu Unbehagen führen, denn woher weiß man zukünftig, ob ein Arzt ein Medikament aus medizinischen Gründen oder aus reiner Berechnung verschreibt? Letztlich gilt nach aktueller Rechtslage in dieser Situation wohl immer, dass Vertrauen zum behandelnden Arzt die wichtigste Grundlage ist, die durch eine einschlägige Gesetzgebung zu untermauern ist.

Urteil mit Signalcharakter

Das Gericht hat in diesem Falle nun für Klarheit gesorgt. Da Patienten üblicherweise keine Kenntnis über die Kontakte oder Geschenke zwischen dem Arzt und entsprechenden Pharma-Unternehmen haben, könnte es nun recht freizügig in diesem Bereich werden. Sicher dürfte sein, dass die Ärzteschaft, welche für solche Geschenke in Frage kommen und diesen auch nicht abgeneigt sind, vom Urteil profitieren.

Das Pharma-Unternehmen über reichlich Liquidität verfügen ist allgemein bekannt. Und so sind hinsichtlich der potentiellen Geschenke kaum Grenzen gesetzt. Für die Pharma-Unternehmen sind diese Geschenke als so etwas wie Marketing- bzw. Vertriebskosten anzusehen. Denn der Gedanke der vermutlich hinter den Geschenken steht, ist ein direkter Einfluss auf den Abverkauf der eigenen Pharmaprodukte. Und so die Ärzte dem Folgen, profitieren von dieser Symbiose auch die Pharma-Unternehmen.

Ungewiss demgegenüber ist, ob die um die es wirklich geht, und das sind die Patienten, auch etwas davon haben. Und auch die Krankenkassen, welche hinsichtlich der Kosten der verschriebenen Pharmaprodukte ihren Teil tragen müssen, dürften sich fragen welche Auswirkungen das Zusammenspiel von Pharma-Unternehmen und Ärzten sich für sie ergibt.

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