Ablehnung PKV

Eine Ablehnung eines Versicherungsantrags für die Private Krankenversicherung wird von dem Versicherer ausgesprochen, wenn er den Versicherungsnehmer nicht annehmen möchte. Dieses Recht steht der Gesellschaft durchaus zu. Der private Anbieter hat insbesondere aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ein Interesse daran, möglichst solche Patienten zu versichern, deren Krankheits- und Behandlungskosten in einem von Anfang an kalkulierbaren Rahmen bleiben.

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Daher ist zu vermuten, dass private Krankenversicherer insbesondere mehrheitlich junge und gesunde Versicherte gerne annehmen möchten. Sie verursachen durchschnittlich niedrigere Kosten, zahlen aber einen etwas höheren Beitrag für die private Krankenversicherung, so dass der Versicherer im Ergebnis gerade mit jungen Versicherten einen besseren Gewinn erzielt. Daher ist der Wettbewerb um diese Kunden vermutlich größer und dementsprechend buhlen die Versicherer mit günstigen Preisen. In den vergangenen Jahren hat sich in diesen Zusammenhang gerade für Interessierte an der PKV, auch dementsprechend bei der Wahl der Gesellschaft ein vorheriger Preisvergleich für die private Krankenversicherung durchgesetzt. In der Praxis ist dies natürlich nicht möglich. Gerade aufgrund der alternden Gesellschaft, dürfte es hier zum Umdenken kommen.

Hat aber ein Antragsteller gravierende Vorerkrankungen oder bestehen Risikofaktoren wie eine chronische Krankheit, dann fallen entweder nicht unerhebliche Risikozuschläge auf den Monatsbeitrag an oder der Antrag wird im schlimmsten Fall vollständig abgelehnt. Denn in diesem Fall hat die Gesellschaft das Risiko, dass der Versicherte langfristig weit höhere Krankheits- und Behandlungskosten verursacht als er an Prämie einzahlt. Für die Private Krankenversicherung entsteht damit ein Verlust – ein Risiko, das sie nicht eingehen möchte.
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