Abhilfe bei Prämienrückständen geplant

bett-im-raumWucherzinsen von bis zu 60 Prozent oder ausstehende Versicherungsbeiträge in Höhe von mehreren 1.000 Euro: Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sehen sich mit immensen Problemen konfrontiert, wenn sie ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlen können. Dabei sind sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte mit der Problematik befasst, dass die Versicherer bei ausstehenden Beitragszahlungen aufgrund der geltenden Versicherungspflicht keine Kündigungen aussprechen dürfen, was der Summierung der Zahlungsrückstände gewaltig Vorschub leistet.

 

Betroffene in der PKV mit hohen Schulden

Nicht umsonst berichten die privaten Krankenversicherer von ausstehenden Beitragszahlungen in Höhe von mehreren 1.000 Euro bei jeden betroffenen Versicherten. Letztlich ist es sowohl für privat als auch für gesetzlich Versicherte kaum möglich, einen entstandenen Zahlungsrückstand aufzuholen. Genau hier will die Bundesregierung jetzt ansetzen und gesetzlich wie privat Versicherte zukünftig besser schützen. Für privat Versicherte ist ein günstiger Nichtzahlertarif zur Abdeckung der Basisleistungen bereits seit längerer Zeit im Gespräch. Doch auch in der GKV wird offen über eine Reduzierung des immensen Zinssatzes von 60 Prozent diskutiert, den Zahlungssäumige zu tragen haben, wenn sie ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Der monatliche Säumniszuschlag soll dazu von fünf auf ein Prozent gesenkt werden. Die Betroffenen dürften solche Änderungen mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen.

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