Fibromyalgie vor Anerkennung der Berufsunfähigkeit?

Für die Betroffenen ist es ein kontinuierliches Leiden, das die Teilnahme am Berufsleben fast unmöglich macht: Fibromyalgie ist eine bisher unheilbare schwere Erkrankung, die zu chronischen Schmerzen im Rücken und in den Gelenken führt. Auch Antriebslosigkeit, Müdigkeit, Erschöpfung, Schlafstörungen, Arthritis oder Rheuma sind dabei Begleiterscheinungen, doch unzählige Anträge auf Zahlung einer Berufsunfähigkeits-Rente wurden angesichts fehlender Forschungsergebnisse von den Versicherern abgelehnt. So müssen von 18 Symptomen 11 auf den Betroffenen zutreffen, damit ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder auf Berufsunfähigkeit anerkannt wird.

Neue Studie der Universität Würzburg gibt Anlaß zur Hoffnung

Nun hat die Universität Würzburg neue Studienergebnisse veröffentlicht, nach denen die Schmerzsymptome darauf schließen lassen, dass Nervenfasern geschädigt wurden. Bisher gingen alle Ergebnisse davon aus, dass das Nervensystem insgesamt bei einer Erkrankung unberührt bleiben würde. Zwar sind die Studienresultate noch nicht am Ende der vollständigen Erforschung, doch Antragsteller können mit ihrem behandelnden Arzt darauf verweisen.

Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung könnte erschwert werden

Die Ablehnung eines Rentenantrags durch den BU-Versicherer dürfte damit deutlich erschwert werden. Für die Betroffenen ist die Studie der Universität Würzburg dann auch ganz sicher ein bedeutender Lichtblick auf dem Weg zur Anerkennung der Fibromyalgie als Ursache einer Berufsunfähigkeit, macht es die Erkrankung doch vielen Patienten nahezu unmöglich, noch länger am Berufsleben teilzunehmen.

1 Kommentar zu „Fibromyalgie vor Anerkennung der Berufsunfähigkeit?“

  1. Ich habe im November 2010, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Der wurde abgelehnt. Dann habe ich Widerspruch eingelegt und ich wurde für 6Wochen zu einer Psychisch Somatische Reha geschickt. Dort wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Im Januar 2012 wurde der Widerspruch abgelehnt. Dann habe ich eine Klage beim Sozialgericht eingereicht und mir einen Anwalt genommen. Im August 2012 wurde ich zu einem Gutachter (Psychologie ) geschickt, der derAnsicht ist, ich kann arbeiten. Dann war ich im November 2012, 6 Wochen in stationärer psychischer Behandlung. Im Oktober 2013 war ich 3 Wochen in einer stationären Behandlung. Im Februar 2014, war ich bei einem Gutachter (Neurologie), der auch der Ansicht ist, das ich arbeiten kann, und das eine Fibromyalgie nicht vorliege. Nun habe ich einen weiteren Gutachter auf meine Kosten bestellt (Schmerzarzt), und auch vom Gericht genehmigt. Wie verhalte ich mich nun bei diesem Gutachter. Ich bin auch wegen Depression und Restlest Leggssyndrom in Behandlung. Ausser den Schmerzen habe Konzentrationsschwierigkeiten, Antriebslos, Sehstörungen, Schwindel, Schlafstörungen, Morgensteifigkeit, vermehrtes Schwitzen, schnelle Müdigkeit u.s.w
    Eigentlich bin ich am Ende.

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