E-Zigarette im Urlaub – Gesetzliche Regelungen im Ausland

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Foto: ©iStock.com/amnarj2006
E-Zigarette im Urlaub: Mit der E-Zigarette in den Urlaub fahren – Worauf Urlauber im Ausland achten sollten, damit es kein Konflikt mit dem Gesetz gibt.

Die E-Zigarette gewinnt immer mehr Anhänger und wird damit für viele Dampfer zum ständigen Begleiter. Zur jetzt beginnenden Urlaubszeit, werden die allermeisten auf ihre elektronische Zigarette auch im Ausland nicht verzichten wollen. Die Regelungen zur E-Zigarette können jedoch in vielen Urlaubsländern deutlich abweichend sein als hierzulande. Der E-Zigaretten-Anbieter Vapour2 hat jetzt die beliebtesten Reiseziele hinsichtlich der Regelungen, Verordnungen und der Gesetzeslage für das Verreisen mit der E-Zigarette zusammengefasst.

E-Zigarette im Urlaub – E-Zigarette im Flugzeug

E-Zigaretten und Akkus können üblicherweise auch im Handgepäck mitgeführt werden. Liquids hingegen müssen entweder mit dem Koffer aufgegeben oder falls es im Handgepäck mitgenommen werden soll, dann wie alle anderen Flüssigkeiten in verschließbaren, durchsichtigen
Plastiktüten transportiert werden.

Tipps der Redaktion:

Gesetzliche Einstufung Länder der E-Zigarette im Urlaub

International besteht bis heute keine einheitliche Regelung zur E-Zigarette. Während einige Länder die E-Zigarette als Konsumgut kategorisieren, wird diese in wiederum anderen Ländern als Tabakerzeugnis, medizinisches Produkt oder als Gift klassifiziert. Diese unterschiedliche Klassifizierung führt dazu, dass die gesetzlichen Regelungen entsprechend unterschiedliche Anwendungen finden.

Vapour2 hat nun die Länder in gesetzliche Kategorien zusammengefasst, so dass Reisende schnell und bequem einen ersten guten Überblick über die gesetzlichen Regelungen der E-Zigarette im Urlaubsland erhalten können. Aufgrund der relativ kurzen Marktreife der E-Zigarette, können sich die Regelungen im Ausland jedoch jederzeit auch kurzfristig wieder ändern. Urlauber die vorhaben mit der E-Zigarette ins Ausland zu reisen, sollten sich daher stets selbst zuvor über die gesetzlichen Regelungen im Zielland informieren.

Regelungen E-Zigarette Urlaubsländer nach gesetzlichen Bestimmungen (Ohne Gewähr)

Legal

  • Frankreich
  • Italien
  • Kuba
  • Spanien

Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verboten – Für Eigengebrauch dürfen 150 Milliliter eingeführt werden

  • Schweiz
  • Ungarn

Geduldet (Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verboten; teilweise Dampfen in der Öffentlichkeit verboten)

  • Schweden
  • Norwegen
  • Finnland
  • Island

Nikotinhaltiges Liquid als medizinisches Produkt klassifiziert und nur unter Umständen zur Einfuhr gestattet

  • Dänemark
  • Österreich
  • Portugal

Nur zum persönlichen Gebrauch privat gestattet (Dampfen in der Öffentlichkeit teilweise illegal)

  • Kroatien
  • Japan

Verboten (Benutzung und Einfuhr teilweise illegal und mit kostspieligen Strafen oder sogar Haftstrafen belegt)

  • Argentinien
  • Australien
  • Brasilien
  • Brunei
  • HongKong
  • Indien
  • Indonesien
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Katar
  • Litauen
  • Mexiko
  • Oman
  • Panama
  • Saudi Arabien
  • Singapur
  • Surinam
  • Taiwan
  • Thailand
  • Türkei
  • Vereinigte Arabische Emirate

Aufgrund der International noch stark abweichenden Regelungen zur E-Zigarette, können die oben genannten Innformationen zunächst nur Orientierung zur jeweiligen Gesetzeslage geben. Eine eigene Recherche zu der Gesetzgebung im Urlaubsland ist in jedem Falle notwendig.

Auch Vice President Marketing von Vapour2, Adam Kustin weist auf dieses Problem für Touristen hin: „Es gibt keine Garantien, die man aussprechen kann, solange die E-Zigarette an sich international so unterschiedlich klassifiziert wird – auch wenn konventionelles Rauchen in den meisten Ländern der Welt akzeptiert ist, kann in den gleichen Ländern eine Geldstrafe oder Gefängnis für die Benutzung der E-Zigarette drohen.“

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2 Kommentare zu „E-Zigarette im Urlaub – Gesetzliche Regelungen im Ausland“

  1. E-Zigaretten sind in Oesterreich legal. Lediglich der Versandhandel ist verboten, was einen Urlauber wahrscheinlich nicht so sehr stoert.

  2. Barbara Soukup-Sterl

    Ihre Informationen über das Mitführen von E-Zigaretten bei Flugreisen sind missverständlich für Konsumenten. Nicht nur KÖNNEN E-Zigaretten im Handgepäck mitgeführt werden, siondern sie MÜSSEN es sogar. Die Internationale Zivilluftfahrtgesellschaft (ICAO) hat dies im August 2015 angeordnet, da E-Zigaretten im Frachtraum eine zu hohe Brandgefahr darstellen.

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